DPO und BFS
Die Schwimmabzeichen und Ausbilderlizenzen, die in der DLRG erworben werden können, sind durch die "Deutsche Prüfungsordnung Schwimmen - Retten - Tauchen" in Verbänden und Schulen" (DPO) des Bundesverbandes zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS) mit Sitz in Bad Nenndorf geregelt.
Im BFS sind folgende Verbände organisiert:
- ASB Arbeiter-Samariter-Bund
- BDS Bundesverband Deutscher Schwimmmeister e.V.
- DLRG Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.
- DRK Deutsches Rotes Kreuz (Wasserwacht)
- DSV Deutscher Schwimmverband
- DTB Deutscher Turnerbund
- VDST Verein Deutscher Sporttaucher e.V.
Die DLRG hat die DPO als Prüfungsordung (PO) Teil 1 - Schwimmen / Rettungsschwimmen übernommen.
Sinn ist die bundesweite Vereinheitlichung der Prüfungsleistungen, Abzeichen und Ausbilderlizenzen in den Mitgliedsverbänden.
Andere Schwimmleistungsnachweise
Die DLRG bildet ausschließlich die in der DPO/PO geregelten Leistungsnachweise aus.
Nur diese garantieren einen einheitlichen Standard.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Warnung des Präsidiums der DLRG.




