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Wapo und Retter wegen zwei Vermisstenmeldungen im Einsatz

Veröffentlicht: 09.07.2010
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Zwei Sucheinsätze hat die Wasserschutzpolizei dieser Tage im Bodensee wegen als vermisst gemeldeter Schwimmer geleistet.

Die Wasserschutzpolizei Überlingen musste zwei umfangreiche Sucheinsätze auf dem Bodensee einleiten, nachdem Schimmer als vermisst gemeldet wurden, teilt die Polizeidirektion Friedrichshafen mit.So teilten mehrere Jugendliche in der Nacht zum Sonntag um 22 Uhr der Polizei mit, dass zwei 15-Jährige zwei Stunden zuvor von Überlingen nach Dingelsdorf schwimmen wollten, seitdem nicht mehr zurückgekehrt seien und sich auch nicht mehr gemeldet hätten.Ein weiterer vermisster Schwimmer im Bodensee vor Sipplingen wurde in der Nacht zum Dienstag um 22.15 Uhr bei der Wasserschutzpolizei Überlingen gemeldet. Ein 38-jähriger Mann sei gegen 20 Uhr vom Strandbad Sipplingen aus zum Schwimmen in den See gestiegen, seitdem fehle von ihm jede Spur.Da die Wasserschutzpolizei Badeunfälle nicht ausschließen konnte, leitete sie jeweils umfangreiche Sucheinsätze nach den Vermissten ein. An dieser Suche beteiligten sich mehrere Boote der Wasserschutzpolizei, der DLRG sowie Privatpersonen. Ebenso wurde das Ufergelände durch Polizeistreifen abgesucht und die Besatzung eines Polizeihubschraubers mit Nachtsichtgerät alarmiert.Für beide Sucheinsätze konnte Entwarnung gegeben werden, nachdem die Vermissten wohlbehalten wieder aufgetaucht waren. Die beiden Jugendlichen waren in der Nähe von Dingelsdorf an Land gegangen und hatten sich daraufhin telefonisch bei ihren Eltern gemeldet. Der 38-Jährige hatte ebenfalls noch in jener Nacht mit der DLRG am Yachthafen in Sipplingen Kontakt aufgenommen. Er wollte seine immer noch am Ufer des Strandbades liegende Kleidung abholen.Die Wasserschutzpolizei appelliert eindringlich an Badegäste, bei einem längeren Aufenthalt im Bodensee ihre Absichten vorab Familienangehörigen oder Bekannten mitzuteilen und dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kleidung oder sonstigen persönlichen Gegenstände nicht herrenlos am Seeufer zurück bleiben. Durch fehlende Informationen oder durch am Ufer zurückbleibende Gegenstände haben Badegäste immer wieder personalintensive und kostspielige Sucheinsätze ausgelöst.

Eine Gefahrenquelle, die vielfach unterschätzt oder einfach ignoriert wird, bildet das Baden im Bereich von Anlegestellen oder Hafeneinfahrten. Auch wenn dort keine ausdrücklichen Verbotsschilder angebracht sind, so ist das Baden im Umkreis von 100 Metern um Hafeneinfahrten und Schiffsanlegestellen nach den Vorschriften der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) untersagt und kann mit Verwarnungs- oder Bußgeldern geahndet werden. Allein am Montagnachmittag haben Jugendliche gleich mehrfach dieses Badeverbot – trotz Hinweise von Privatpersonen – an der Einfahrt zum Überlinger Mantelhafen ignoriert, weshalb die Wasserschutzpolizei einschreiten musste, berichtet die Polizeidirektion.

Quelle : Südkurier online

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